Frage von kanadagrami: Darf eine Garage innerhalb einer Eigentümergemeinschaft als Autowerkstatt genutzt werden?
Unsere Wohnungseigentümergemeinschaft (9 Parteien) hat ein Problem. Einer der Eigentümer hat seine Garage (abgeschlossene Doppelgarage) zur Hobby-Autowerkstatt umgerüstet, wo er laufend Gefälligkeitsreparaturen an Autos von Freunden und Verwandten durchführt. Zu diesem Zweck lagert er auch gefährliche Stoffe, wie Säuren, Benzin, Farben, Verdünner u. ä. in der Garage, welche bei seinen Arbeiten dort auch zum Einsatz kommen. Auf die Bitte der übrigen Eigentümer, dies wegen der davon ausgehenden Belästigungen und insbesondere Gefährdung zu unterlassen geht er nicht ein. Er begründet dies damit, dass er dies ja nicht gewerblich sondern nur hobbymäßig und unentgeltlich als Freundschaftdienst für seine Bekannten mache. Dies wäre somit seine Privatsache, die niemanden etwas angehe. Stimmt diese Auffassung?
Nachtrag zur Verdeutlichung:
1. Bei der Garage handelt sich um kein Miet- sondern um ein Eigentumsobjekt.
2. Die Hausverwaltung wird von den Eigentümern selbst wahrgenommen. Es gibt also keine weitere Instanz.
3. Es geht uns wahrhaftig nicht darum, jemandem auf spießige Art und Weise sein Hobby zu verbieten. Es geht uns um die Sicherheit. Würdet ihr euch wohlfühlen, wenn direkt unterhalb eurer Wohnung sich ein Raum befände, vollgestopft mit zig Dosen und Kanistern explosiver und leichtenzündlicher Stoffe?
Die Garagen aller Eigentümer befinden sich unmittelbar unterhalb der darüberliegenden Wohnungen (3-stöckiges Wohngebäude).
Nachtrag zur Verdeutlichung:
1. Bei der Garage handelt sich um kein Miet- sondern um ein Eigentumsobjekt.
2. Die Hausverwaltung wird von den Eigentümern selbst wahrgenommen. Es gibt also keine weitere Instanz.
3. Es geht uns wahrhaftig nicht darum, jemandem auf spießige Art und Weise sein Hobby zu verbieten. Es geht uns um die Sicherheit. Würdet ihr euch wohlfühlen, wenn direkt unterhalb eurer Wohnung sich ein Raum befände, vollgestopft mit zig Dosen und Kanistern explosiver und leichtenzündlicher Stoffe?
Die Garagen aller Eigentümer befinden sich unmittelbar unterhalb der darüberliegenden Wohnungen (3-stöckiges Wohngebäude).
Beste Antwort:
Answer by punky
liebs herrgöttla, seid ihr spießig!
laß doch dem mann seinen männerspaß.
schrauben ist halt sein hobby…
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